Ist das Ambulant Betreute Wohnen eine rechtliche Betreuung?

Nein. Eine rechtliche Betreuung wird durch einen richterlichen Beschluss angeordnet, der im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht notwendig ist. Stattdessen schließen wir mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab, der die Details unserer Zusammenarbeit festlegt. Die Kooperation im Ambulant Betreuten Wohnen erfolgt stets auf freiwilliger Basis und kann jederzeit beendet werden.

Was kostet das Ambulant Betreute Wohnen?

In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, diese Leistungen selbst zu bezahlen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist Teil der Eingliederungshilfe (SGB IX) und richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Sollten Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen jedoch über den festgelegten Grenzen liegen, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Wir bieten Ihnen eine individuelle […]

Was sind die Voraussetzungen für das Ambulant Betreute Wohnen?

Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an Menschen mit psychischer Erkrankung, Suchterkrankung oder geistiger Behinderung. Die Voraussetzung für eine Betreuung ist eine Kostenübernahme durch den Kostenträger. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.

Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung Sozialleistung auf Grundlage des SGB IX. Die Leistungen gliedern sich in vier Gruppen: . Soziale Teilhabe . Teilhabe am Arbeitsleben . Medizinische Rehabilitation . Teilhabe an Bildung Um die Eingliederungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dann können Leistungen übernommen werden, wie zum Beispiel: . Assistenz […]