Werden die Kosten der Pflege von der Pflege-/Krankenkasse übernommen?

Je nach Höhe des Pflegegrades werden Kosten für die Körperpflege von der Pflegekasse übernommen. Bei ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege (Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente richten,…) erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Was gehört zu den Leistungen der Hauswirtschaft?

Zu den Leistungen der Hauswirtschaft gehört: Böden saugen und wischen Staub putzen Reinigung Badezimmer ( Spiegel, Ablagen, Toilette, Dusche, Badewanne, Fliesenspiegel) Reinigung der Küche (Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Backofen, Mülleimer säubern, Küchenfronten abwaschen, Arbeitsflächen säubern, Herd säubern, Spüle säubern) Geschirr spülen, abtrocknen, verräumen Betten beziehen Wäsche waschen ( aufhängen, abnehmen, falten, verräumen) Bügeln Fenster mit angemessener […]

Was gehört nicht zu den Leistungen der Hauswirtschaft?

Zu den Leistungen gehört NICHT: nicht mit dem Kunden mit dem Auto zum Einkaufen fahren private Erledigungen für den Kunden schwere Möbel verschieben Möbel aufbauen Renovierungsarbeiten ( Tapeten abreißen, Streichen, Schimmelentfernung) Straßenreinigung Auf Stühle steigen Gartenarbeiten Dächer/ Scheiben von Wintergärten werden nicht gereinigt Keller ausräumen Garagen ausräumen Pflegerische Tätigkeiten Deckenvertäfelungen reinigen

Wie viele Mitarbeiter kommen zur Hauswirtschaft?

Zur Hauswirtschaft kommen: Jeder Kunde bekommt einen festen Mitarbeiter zugeteilt. Vertretungen werden besprochen, wenn der zugeteilte Mitarbeiter sich im Urlaub befindet oder krankheitsbedingt ausfällt.

Was sind Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI?

Entlastungsleistungen beinhalten: Zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen zahlt die Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Unterstützung dabei bezieht sich auf eine Höhe von 125 € pro Monat. Zu den Entlastungsleistungen gehören die hauswirtschaftliche Unterstützung