Entlastung für Angehörige - Kosten

Es besteht die Möglichkeit die Kosten der Einzel- oder Gruppenbetreuung über die Verhinderungspflege bzw. über die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach §45 SGB XI abzurechnen.

Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen bei der besten Wahl der Kostenübernahme.

Was dürfen wir für Sie tun?
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben. Ihre Anfrage beantworten wir in Kürze persönlich.