Zusätzliche Betreuungsleistungen
Sind Sie als Pflegebedürftiger in Ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, können Sie dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten. Dies sind auch Personen die in die verschiedenen Pflegegrade eingestuft worden sind. Ein Antrag wird von dem medizinischem Dienst der Krankenkassen geprüft.
Haben Sie Fragen zu den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder benötigen Sie Hilfe beim beantragen dieser Leistungen dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne!
Was dürfen wir für Sie tun?
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben. Ihre Anfrage beantworten wir in Kürze persönlich.