Entlastungsbetrag 2025 in Hamm: Anspruch, Höhe und Nutzung einfach erklärt

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen leisten tagtäglich Enormes – oft zuhause, mit viel Engagement, Geduld und Herz. Um sie finanziell und organisatorisch zu entlasten, gibt es den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Doch viele Betroffene in Hamm wissen gar nicht genau, wofür sie diesen Betrag nutzen dürfen oder wie die Abrechnung funktioniert. In diesem Beitrag erklärt Gerdas Pflegedienst alles, was Sie rund um den Entlastungsbetrag wissen müssen: von den Voraussetzungen über die finanzierbaren Leistungen bis hin zur Beantragung, Fristen und praktischen Tipps für die Nutzung in Hamm.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Unterstützung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen in Hamm, die zuhause versorgt werden. Er soll die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen fördern und gleichzeitig pflegende Angehörige entlasten.

Rechtliche Grundlage: Wer Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat

Die gesetzliche Grundlage für den Entlastungsbetrag findet sich in § 45b SGB XI. Demnach haben alle pflegebedürftigen Personen in Hamm mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zuhause gepflegt werden, Anspruch auf diese Leistung. Der Entlastungsbetrag beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich 131 Euro und wird von der Pflegekasse gewährt. Er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Leistungen, die den Pflegealltag erleichtern. Anspruch besteht ab dem Monat, in dem der Pflegegrad beantragt wurde und auch rückwirkend, sobald der Bescheid vorliegt.

Gemeinsam stark für Ihre Pflege zuhause.

Zuhause gepflegt zu werden, bedeutet Geborgenheit und Vertrauen. Damit das gelingt, braucht es verlässliche Partner an Ihrer Seite. Gerdas Pflegedienst in Hamm steht seit Jahren für menschliche, respektvolle und professionelle Pflege in vertrauter Umgebung. Wir wissen, wie herausfordernd der Alltag für pflegende Angehörige sein kann, und wir wissen, dass Entlastung nicht nur praktisch, sondern auch emotional wichtig ist. Ob stundenweise Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung oder Beratung: Wir sind für Sie da, wenn Pflege zur Herzenssache wird.

Höhe des Entlastungsbetrags nach Pflegegrad

Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine bundesweite Erhöhung aller Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 %. Damit wurde auch der Entlastungsbetrag von 125 € auf 131 € pro Monat angehoben.

Pflegegrad Entlastungsbetrag pro Monat Entlastungsbetrag pro Jahr
Pflegegrad 1
131 €
1.572 €
Pflegegrad 2
131 €
1.572 €
Pflegegrad 3
131 €
1.572 €
Pflegegrad 4
131 €
1.572 €
Pflegegrad 5
131 €
1.572 €

Gut zu wissen: Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Das bedeutet: Auch wenn Sie 2025 keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie das Geld noch bis Mitte 2026 rückwirkend einsetzen.

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Anspruchsvoraussetzungen für den Entlastungsbetrag in Hamm

Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Anerkannter Pflegegrad – Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Hamm

Ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5 ist die Voraussetzung, um den Entlastungsbetrag in Hamm zu erhalten. Der Anspruch gilt ab dem Monat der Antragstellung, sobald der Pflegegrad durch die Pflegekasse bewilligt ist. Unabhängig vom Pflegegrad beträgt der monatliche Entlastungsbetrag 131 Euro. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 profitieren in Hamm, da sie sonst keine weiteren Pflegeleistungen beziehen und den Betrag flexibel für Unterstützung im Alltag einsetzen können.

Häusliche Pflege in Hamm – Unterstützung zuhause

Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden, wenn die Pflege zuhause erfolgt, also in der eigenen Wohnung in Hamm oder im Haushalt von Angehörigen. Auch wer Tages- oder Nachtpflege in Hamm in Anspruch nimmt, darf den Betrag weiterhin für ergänzende Leistungen wie Verpflegung oder Fahrten verwenden. Nur bei einer vollstationären Pflege im Heim entfällt der Anspruch.

Anerkannte Leistungen in Hamm – sicher abrechnen

In Nordrhein-Westfalen dürfen Entlastungsleistungen nur von anerkannten Anbietern erbracht werden. Gerdas Pflegedienst in Hamm arbeitet mit qualifizierten und geprüften Kräften zusammen, sodass Sie die Leistungen sicher über Ihre Pflegekasse abrechnen können.

Einfach wieder durchatmen – Entlastung im Alltag.

Pflegende Angehörige vergessen oft, auf sich selbst zu achten. Dabei ist regelmäßige Erholung kein Luxus, sondern Voraussetzung für gute Pflege. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag, um sich kleine Pausen zu gönnen: Wir vermitteln stundenweise Betreuung, organisieren Kurzzeitpflege oder sorgen mit unserer Haushaltshilfe für Entlastung zuhause. So gewinnen Sie neue Energie und wissen gleichzeitig, dass Ihr Angehöriger in guten Händen ist.

Wofür darf der Entlastungsbetrag in Hamm eingesetzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, die pflegende Angehörige entlasten oder Pflegebedürftige im Alltag unterstützen. Folgende Bereiche sind förderfähig:

Unterstützungsangebote im Alltag – sicher abrechnen

In Nordrhein-Westfalen, also auch in Hamm, gelten bestimmte Regelungen für sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Diese müssen vom Land NRW anerkannt sein, um über den Entlastungsbetrag abrechenbar zu sein. 

Beispiele:

  • Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Aufräumen)
  • Einkaufs- und Besorgungsdienste
  • Begleitung zu Arztterminen, Friseurbesuchen oder Behörden
  • Alltagsbegleitung und soziale Betreuung (Spaziergänge, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten)
  • Nachbarschaftshilfe durch geschulte Helfer

In Hamm vermittelt Gerdas Pflegedienst geprüfte Haushaltshelfer, die nach Landesrecht anerkannt sind. So können die Kosten direkt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Hinweis: Einzelpersonen dürfen den Entlastungsbetrag nicht abrechnen, wenn sie mit der pflegebedürftigen Person verwandt, verschwägert sind oder im selben Haushalt leben.

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Tages- und Nachtpflege – Entlastungsbetrag in Hamm sinnvoll nutzen

Wer tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, kann zusätzliche Kostenanteile (z. B. für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten) über den Entlastungsbetrag finanzieren. Das ist besonders hilfreich, wenn die Zuschüsse der Pflegekasse für teilstationäre Pflege nicht alle Aufwendungen decken.

Beispiel: Frau M. aus Hamm besucht dreimal pro Woche die Tagespflege Villa Ostenallee. Ihre Pflegekasse übernimmt den Grundbetrag, doch Verpflegung und Fahrtkosten zahlt sie selbst. Diese Zusatzkosten kann sie über den Entlastungsbetrag geltend machen.

Kurzzeitpflege in Hamm – Entlastung bei Pflegepausen

Wenn pflegende Angehörige krank werden oder Urlaub machen, übernimmt häufig die Kurzzeitpflege die Versorgung. Dabei entstehen Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung, die ebenfalls über den Entlastungsbetrag abgedeckt werden können.

  • Pflegegrad 2–5: Nutzung für Eigenanteile möglich
  • Pflegegrad 1: vollständige Finanzierung der Kurzzeitpflege über den Entlastungsbetrag

So lassen sich kurzfristige Entlastungsphasen überbrücken, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Ambulante Pflege und Entlastungsleistungen in Hamm

Auch bestimmte Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, wie Hilfe im Haushalt, Betreuung im Alltag oder Unterstützung von Angehörigen, können mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Duschen oder Nahrungsaufnahme.

Eine Ausnahme gilt für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1: Hier darf der Entlastungsbetrag uneingeschränkt eingesetzt werden.

Verlässliche Betreuung für Ihre Angehörigen in Hamm.

Vertrauen ist die Basis guter Pflege. Unsere qualifizierten Mitarbeiter kümmern sich einfühlsam und zuverlässig um pflegebedürftige Menschen in Hamm, unabhängig vom Pflegegrad. Wir nehmen uns Zeit für Gespräche, fördern die Selbstständigkeit und schaffen Momente der Normalität. Ob regelmäßige Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung oder gezielte Entlastung: Wir gestalten Pflege menschlich und alltagstauglich – mit Herz, Erfahrung und Geduld.

Entlastungsbetrag in Hamm beantragen und abrechnen

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen ihn aktiv nutzen und bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Das erfolgt in der Regel durch Kostenerstattung oder Abtretung an den Dienstleister.

Erstattung durch die Pflegekasse Hamm – so funktioniert’s

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen reichen die entsprechenden Rechnungen und Quittungen bei der zuständigen Pflegekasse ein. Wichtig ist, dass die Leistungen von einem in Nordrhein-Westfalen anerkannten Anbieter erbracht wurden, nur dann erfolgt eine Kostenerstattung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Leistung auswählen (z. B. Haushaltshilfe oder Kurzzeitpflege durch Gerdas Pflegedienst Hamm).
  2. Leistung in Anspruch nehmen – Vertrag oder Nachweis sichern.
  3. Rechnung/Quittung aufbewahren.
  4. Belege bei der Pflegekasse einreichen.
  5. Die Kasse erstattet die Kosten bis maximal 131 € pro Monat.

 

Alternative: Abtretungserklärung (empfohlen)

Mit einer sogenannten Abtretungserklärung können Sie den bürokratischen Aufwand reduzieren. Damit erlauben Sie Ihrem Pflegedienst, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen oder ansparen

Wenn Sie den Entlastungsbetrag nicht jeden Monat nutzen, verfällt das Geld nicht sofort.
Nicht verwendete Beträge werden automatisch in den Folgemonat übertragen.

Sie können die angesammelten Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
Danach verfällt das Restguthaben.

Beispiel: Wenn Sie 2025 keinen Entlastungsbetrag nutzen, können Sie die angesparten 1.572 € noch bis 30. Juni 2026 abrufen, z. B. für eine größere Frühjahrsreinigung oder zusätzliche Betreuung in einer Belastungsphase.

Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln

Manchmal reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf an Alltagsunterstützung zu decken. In solchen Fällen erlaubt § 45a SGB XI den sogenannten Umwandlungsanspruch.

Das bedeutet konkret:

  • Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können in Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.
  • So steht Ihnen mehr Budget für hauswirtschaftliche oder betreuende Hilfe zur Verfügung.

In Hamm bestens beraten mit Gerdas Pflegedienst

Der Entlastungsbetrag ist eine kleine, aber wirkungsvolle Hilfe, um den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern und pflegebedürftige Menschen aktiv zu unterstützen. Ob Haushaltshilfe, Betreuung, Tagespflege oder Entlastung im Alltag – mit der richtigen Beratung lässt sich der Betrag gezielt und effizient einsetzen.

Gerdas Pflegedienst Hamm begleitet Sie dabei persönlich, individuell und zuverlässig: Wir erklären Ihnen, welche Leistungen förderfähig sind, übernehmen auf Wunsch die gesamte Abrechnung und vermitteln geprüfte Pflegekräfte aus der Region. So profitieren Sie von finanzieller Entlastung und praktischer Hilfe im Pflegealltag.

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