Unsere FAQ: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Ambulante Pflege
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Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse der zu pflegende Person beantragt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Formulare für die Beantragung und die Abrechnung. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflegeperson für bis zu sechs Wochen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 2 hat und die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause erfolgt. Wichtig ist auch, dass die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat.
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Es gibt mehrere gute Möglichkeiten, die Pflege zu erleichtern und zu organisieren: Nutzen Sie für mehr Wissen Pflegekurse, die speziell für pflegende Angehörige angeboten werden. Sprechen Sie mit der Pflegekasse über die Beantragung von Pflegehilfsmitteln und weiteren Beratungsmöglichkeiten. Auch die Inanspruchnahme von Alltagshilfen über den Entlastungsbetrag, von Kurzzeitpflege, teilstationärer Pflege oder Verhinderungspflege kann Ihnen notwendige Entlastung im Pflegealltag bieten.
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Pflegende Angehörige profitieren von einer sozialen Absicherung durch die Pflegeversicherung, wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad 2 oder höher hat. Diese umfasst Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzungen hierfür sind, dass die pflegende Person mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und einer Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht.
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Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, um ihre Pflege selbständig zu organisieren. Es wird über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen und die Pflegesituation anschließend in der Häuslichkeit von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beurteilen lassen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
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Pflegepersonen haben keinen direkten Anspruch auf Geldleistungen von der Pflegekasse, jedoch können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld erhalten. Dieses Geld kann als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung können pflegende Angehörige zudem Pflegeunterstützungsgeld beantragen, das direkt an sie ausgezahlt wird.
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Anspruch auf ambulante Pflege hat:
Jeder pflegebedürftige Mensch mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Haushaltshilfe
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Entlastungsleistungen können beziehen:
Den Anspruch auf die Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5. -
Zu den Leistungen der Hauswirtschaft gehört:
- Böden saugen und wischen
- Staub putzen
- Reinigung Badezimmer ( Spiegel, Ablagen, Toilette, Dusche, Badewanne, Fliesenspiegel)
- Reinigung der Küche (Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Backofen, Mülleimer säubern, Küchenfronten abwaschen, Arbeitsflächen säubern, Herd säubern, Spüle säubern)
- Geschirr spülen, abtrocknen, verräumen
- Betten beziehen
- Wäsche waschen ( aufhängen, abnehmen, falten, verräumen)
- Bügeln
- Fenster mit angemessener Leiter/ Tritt ( innen und außen +Rahmen)
- Müll entsorgen und sortieren
- Türen abwaschen/ Rahmen reinigen
- Fußleisten säubern
- Lichtschalter säubern
- Lampen abstauben
- Blumen im Haus/ Wohnung gießen
- Tische reinigen
- Polstermöbel absaugen
- Fensterbänke reinigen
- Treppenhaus reinigen ( Treppe, Geländer, Haustür, Briefkästen)
- Einkäufe
- Hilfsmittel wie ( Rollator, Rollstuhl, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung reinigen, abstauben
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Zu den Leistungen gehört NICHT:
- mit dem Kunden mit dem Auto zum Einkaufen fahren
- private Erledigungen für den Kunden
- schwere Möbel verschieben
- Möbel aufbauen
- Renovierungsarbeiten ( Tapeten abreißen, Streichen, Schimmelentfernung)
- Straßenreinigung
- Auf Stühle steigen
- Gartenarbeiten
- Dächer/ Scheiben von Wintergärten werden nicht gereinigt
- Keller ausräumen
- Garagen ausräumen
- Pflegerische Tätigkeiten
- Deckenvertäfelungen reinigen
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Zur Hauswirtschaft kommen:
Jeder Kunde bekommt einen festen Mitarbeiter zugeteilt. Vertretungen werden besprochen, wenn der zugeteilte Mitarbeiter sich im Urlaub befindet oder krankheitsbedingt ausfällt. -
Entlastungsleistungen beinhalten:
Zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen zahlt die Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Unterstützung dabei bezieht sich auf eine Höhe von 125 € pro Monat.
Zu den Entlastungsleistungen gehören die hauswirtschaftliche Unterstützung
Tagespflege
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Der Besuch der Tagespflege wird größtenteils von der Pflegekasse übernommen. Je nach Pflegegrad wird ein monatlicher Betrag für Pflege, Betreuung und Fahrten zur Tagespflege gezahlt. Tagespflegegäste mit den Pflegegraden 2 bis 5 können je nach Einstufung zwischen 8 und 14 Besuche pro Monat in Anspruch nehmen. Zusätzlich fällt ein Eigenanteil an, der in der Tagespflege Villa Ostenalle etwa 23 Euro pro Besuchstag beträgt. Dieser Eigenanteil kann teilweise durch das Entlastungsbudget gemäß § 45 SGB XI gedeckt werden.
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Jeder Gast kann bei der Ankunft seine persönlichen Sachen sicher verstauen und sich im Speisesaal gemütlich niederlassen. Um etwa 9 Uhr beginnt das gemeinsame Frühstück. Während der Frühstückszeit gibt es eine kleine Gesprächsrunde, und danach i. d. R. eine Zeitungsrunde, in der aktuelle Ereignisse und Themen des Tages vorgelesen und diskutiert werden.
Am Vormittag finden verschiedene Betreuungsangebote statt, wie zum Beispiel Sitzgymnastik, Yoga mit Handmassagen, kreative Angebote oder Gesellschaftsspiele. Um 12 Uhr wird gemeinsam zu Mittag gegessen.
Einige Gäste haben nach dem Mittagessen das Bedürfnis, sich zurückzuziehen und zu ruhen oder zu schlafen. Dafür stehen in der Tagespflege zwei Betten und 20 Liegesessel zur Verfügung, verteilt auf alle Räume. Es gibt auch einen separaten Ruheraum, der ausschließlich für Gäste vorgesehen ist, die sich ausruhen oder schlafen möchten.
Die Gäste, die nicht ruhen möchten, können sich selbstständig oder mit Hilfe unserer Mitarbeiter beschäftigen. Nach der Ruhephase findet erneut ein Betreuungsangebot statt, das auf den Vorlieben und Wünschen der Gäste basiert.
Um 15 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen. Danach lassen wir den Tag gemeinsam ausklingen.
Ab etwa 16 Uhr werden die Gäste von ihren Angehörigen oder einem Fahrdienst abgeholt. Während des gesamten Tages bieten wir bei Bedarf pflegerische Unterstützung an, etwa bei Toilettengängen, beim Ankleiden oder anderen alltäglichen Bedürfnissen. Unsere Mitarbeiter begleiten die Gäste auch sicher zum Fahrzeug, um ihnen einen stressfreien Heimweg zu ermöglichen.
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Ja, das ist möglich! Wenn Sie an dem Besuch unserer Tagespflege interessiert sind, können Sie alleine oder gemeinsam mit Ihren Angehörigen einen Termin vor Ort vereinbaren, um sich die Einrichtung anzuschauen und einen persönlichen Eindruck zu gewinnen. Darüber hinaus bieten wir auch die Möglichkeit, nach vorheriger Anmeldung einen kostenlosen Probetag in unserer Tagespflege zu erleben.
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Als erstes melden Sie sich bitte telefonisch bei uns, um gemeinsam mit uns geeignete Besuchstage festzulegen. Es ist notwendig, bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Tagespflege zu stellen. Dieser wird in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Tagen bearbeitet. Unsere Leitung berät Sie gerne bei der Antragsstellung und steht Ihnen für alle weiteren Schritte der Korrespondenz zur Verfügung.
Ambulant Betreutes Wohnen
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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung Sozialleistung auf Grundlage des SGB IX. Die Leistungen gliedern sich in vier Gruppen:
. Soziale Teilhabe
. Teilhabe am Arbeitsleben
. Medizinische Rehabilitation
. Teilhabe an BildungUm die Eingliederungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dann können Leistungen übernommen werden, wie zum Beispiel:
. Assistenz
. persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (Betreutes Einzelwohnen) . Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen -
Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an Menschen mit psychischer Erkrankung, Suchterkrankung oder geistiger Behinderung. Die Voraussetzung für eine Betreuung ist eine Kostenübernahme durch den Kostenträger. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.
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In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, diese Leistungen selbst zu bezahlen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist Teil der Eingliederungshilfe (SGB IX) und richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Sollten Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen jedoch über den festgelegten Grenzen liegen, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu den Ihnen zustehenden Leistungen der Eingliederungshilfe an. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Wenn Sie Interesse an einem Platz im Ambulant Betreuten Wohnen haben, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 02381 871078-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
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Sie als Auftraggeber, sofern dies mit den Inhalten und Zielvereinbarungen des LWL übereinstimmt.
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Ja, Sie werden zu allen Terminen, die Ihnen schwer fallen, innerhalb der Woche begleitet.
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Nein. Eine rechtliche Betreuung wird durch einen richterlichen Beschluss angeordnet, der im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht notwendig ist. Stattdessen schließen wir mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab, der die Details unserer Zusammenarbeit festlegt. Die Kooperation im Ambulant Betreuten Wohnen erfolgt stets auf freiwilliger Basis und kann jederzeit beendet werden.
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Der Betreuungsumfang ist abhängig von Ihrem Bedarf und den zwischen Ihnen und dem Kostenträger vereinbarten FLS Umfang. Wir richten uns bei unseren Hilfen nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf.
Pflegeberatung
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Pflegekurse nach §45 SGB XI richten sich an pflegende Angehörige und Ehrenamtliche. Sie vermitteln praktische Fähigkeiten, etwa zur Körperpflege, Hygiene oder zum Thema Mobilität und Hilfsmittel. Durch eine Vielzahl an Pflegethemen können Unsicherheiten bei der häuslichen Pflege minimiert werden. Die Kurse sind kostenfrei, werden von den Krankenkassen übernommen und finden in Präsenz oder online statt. Sie eignen sich auch für Personen, die sich als Nachbarschaftshelfer qualifizieren möchten, da sie in einigen Bundesländern anerkannt werden.
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Für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI verpflichtend. Sie finden bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich statt, bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Diese Einsätze stellen sicher, dass die häusliche Pflegequalität sichergestellt ist und bieten hilfreiche Tipps. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Die Einsätze helfen dabei, die Pflege individuell zu verbessern und sind kostenfrei.
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Pflegeberatungen können bei Pflegestützpunkten, kommunalen Einrichtungen, unabhängigen Beratungsstellen oder Ihrer Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Viele Pflegedienste bieten ebenfalls Beratungen an, oft auch bei Ihnen zu Hause. Online-Plattformen wie der Pflegelotse helfen dabei, passende Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen zu finden.
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In einer Pflegeberatung werden die Themen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dazu gehören finanzielle Leistungen der Pflegekassen wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbetrag. Aber auch Themen wie die Anpassungen der Wohnumgebung, praktische Pflegetipps zur Lagerung und Mobilität und organisatorische Fragen, etwa zur Beantragung eines Pflegegrades oder von Hilfsmitteln, werden besprochen. Zudem hilft die Beratung, Unterstützungsangebote wie Pflegedienste, Alltagshilfen oder Angebote für eine Tagespflege in der Nähe zu finden.
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Pflegeberatung ist ein Angebot, das pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen hilft, den Pflegealltag zu organisieren und Leistungen zu beantragen. Anspruch darauf haben alle, die einen Pflegegrad beantragen oder bereits beantragt haben. Die Pflegekasse bietet hierzu gesetzlich geregelte Beratungen wie die Pflegeberatung nach §7a SGB XI kostenfrei an.Was ist Pflegeberatung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Allgemein
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Je nach Höhe des Pflegegrades werden Kosten für die Körperpflege von der Pflegekasse übernommen.
Bei ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege (Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente richten,…) erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
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