
Unsere FAQ: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Ambulante Pflege
-
Wie beantrage ich Verhinderungspflege und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse der zu pflegende Person beantragt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Formulare für die Beantragung und die Abrechnung. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflegeperson für bis zu sechs Wochen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 2 hat und die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause erfolgt. Wichtig ist auch, dass die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat.
-
Was kann ich tun, um die Pflege meines Angehörigen zu erleichtern?
Es gibt mehrere gute Möglichkeiten, die Pflege zu erleichtern und zu organisieren: Nutzen Sie für mehr Wissen Pflegekurse, die speziell für pflegende Angehörige angeboten werden. Sprechen Sie mit der Pflegekasse über die Beantragung von Pflegehilfsmitteln und weiteren Beratungsmöglichkeiten. Auch die Inanspruchnahme von Alltagshilfen über den Entlastungsbetrag, von Kurzzeitpflege, teilstationärer Pflege oder Verhinderungspflege kann Ihnen notwendige Entlastung im Pflegealltag bieten.
-
Wie wirkt sich die Pflege eines Angehörigen auf meine Rente aus?
Pflegende Angehörige profitieren von einer sozialen Absicherung durch die Pflegeversicherung, wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad 2 oder höher hat. Diese umfasst Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzungen hierfür sind, dass die pflegende Person mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und einer Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht.
-
Was ist das Pflegegeld und wie beantrage ich es?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die direkt an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, um ihre Pflege selbständig zu organisieren. Es wird über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen und die Pflegesituation anschließend in der Häuslichkeit von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) beurteilen lassen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
-
Welche Geldleistungen stehen pflegenden Angehörigen zu?
Pflegepersonen haben keinen direkten Anspruch auf Geldleistungen von der Pflegekasse, jedoch können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld erhalten. Dieses Geld kann als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung können pflegende Angehörige zudem Pflegeunterstützungsgeld beantragen, das direkt an sie ausgezahlt wird.
-
Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?
Anspruch auf ambulante Pflege hat:
Jeder pflegebedürftige Mensch mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Haushaltshilfe
-
Wer kann Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI beziehen?
Entlastungsleistungen können beziehen:
Den Anspruch auf die Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5. -
Was gehört zu den Leistungen der Hauswirtschaft?
Zu den Leistungen der Hauswirtschaft gehört:
- Böden saugen und wischen
- Staub putzen
- Reinigung Badezimmer ( Spiegel, Ablagen, Toilette, Dusche, Badewanne, Fliesenspiegel)
- Reinigung der Küche (Kühlschrank, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Backofen, Mülleimer säubern, Küchenfronten abwaschen, Arbeitsflächen säubern, Herd säubern, Spüle säubern)
- Geschirr spülen, abtrocknen, verräumen
- Betten beziehen
- Wäsche waschen ( aufhängen, abnehmen, falten, verräumen)
- Bügeln
- Fenster mit angemessener Leiter/ Tritt ( innen und außen +Rahmen)
- Müll entsorgen und sortieren
- Türen abwaschen/ Rahmen reinigen
- Fußleisten säubern
- Lichtschalter säubern
- Lampen abstauben
- Blumen im Haus/ Wohnung gießen
- Tische reinigen
- Polstermöbel absaugen
- Fensterbänke reinigen
- Treppenhaus reinigen ( Treppe, Geländer, Haustür, Briefkästen)
- Einkäufe
- Hilfsmittel wie ( Rollator, Rollstuhl, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung reinigen, abstauben
-
Was gehört nicht zu den Leistungen der Hauswirtschaft?
Zu den Leistungen gehört NICHT:
- mit dem Kunden mit dem Auto zum Einkaufen fahren
- private Erledigungen für den Kunden
- schwere Möbel verschieben
- Möbel aufbauen
- Renovierungsarbeiten ( Tapeten abreißen, Streichen, Schimmelentfernung)
- Straßenreinigung
- Auf Stühle steigen
- Gartenarbeiten
- Dächer/ Scheiben von Wintergärten werden nicht gereinigt
- Keller ausräumen
- Garagen ausräumen
- Pflegerische Tätigkeiten
- Deckenvertäfelungen reinigen
-
Wie viele Mitarbeiter kommen zur Hauswirtschaft?
Zur Hauswirtschaft kommen:
Jeder Kunde bekommt einen festen Mitarbeiter zugeteilt. Vertretungen werden besprochen, wenn der zugeteilte Mitarbeiter sich im Urlaub befindet oder krankheitsbedingt ausfällt. -
Was sind Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI?
Entlastungsleistungen beinhalten:
Zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen zahlt die Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Unterstützung dabei bezieht sich auf eine Höhe von 125 € pro Monat.
Zu den Entlastungsleistungen gehören die hauswirtschaftliche Unterstützung
Pflegeberatung
-
Was sind Pflegekurse nach §45 SGB XI?
Pflegekurse nach §45 SGB XI richten sich an pflegende Angehörige und Ehrenamtliche. Sie vermitteln praktische Fähigkeiten, etwa zur Körperpflege, Hygiene oder zum Thema Mobilität und Hilfsmittel. Durch eine Vielzahl an Pflegethemen können Unsicherheiten bei der häuslichen Pflege minimiert werden. Die Kurse sind kostenfrei, werden von den Krankenkassen übernommen und finden in Präsenz oder online statt. Sie eignen sich auch für Personen, die sich als Nachbarschaftshelfer qualifizieren möchten, da sie in einigen Bundesländern anerkannt werden.
-
Sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI verpflichtend?
Für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI verpflichtend. Sie finden bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich statt, bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Diese Einsätze stellen sicher, dass die häusliche Pflegequalität sichergestellt ist und bieten hilfreiche Tipps. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Die Einsätze helfen dabei, die Pflege individuell zu verbessern und sind kostenfrei.
-
Wie finde ich eine Pflegeberatung in meiner Nähe?
Pflegeberatungen können bei Pflegestützpunkten, kommunalen Einrichtungen, unabhängigen Beratungsstellen oder Ihrer Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Viele Pflegedienste bieten ebenfalls Beratungen an, oft auch bei Ihnen zu Hause. Online-Plattformen wie der Pflegelotse helfen dabei, passende Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen zu finden.
-
Was wird in einer Pflegeberatung besprochen?
In einer Pflegeberatung werden die Themen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dazu gehören finanzielle Leistungen der Pflegekassen wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbetrag. Aber auch Themen wie die Anpassungen der Wohnumgebung, praktische Pflegetipps zur Lagerung und Mobilität und organisatorische Fragen, etwa zur Beantragung eines Pflegegrades oder von Hilfsmitteln, werden besprochen. Zudem hilft die Beratung, Unterstützungsangebote wie Pflegedienste, Alltagshilfen oder Angebote für eine Tagespflege in der Nähe zu finden.
-
Was ist Pflegeberatung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Pflegeberatung ist ein Angebot, das pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen hilft, den Pflegealltag zu organisieren und Leistungen zu beantragen. Anspruch darauf haben alle, die einen Pflegegrad beantragen oder bereits beantragt haben. Die Pflegekasse bietet hierzu gesetzlich geregelte Beratungen wie die Pflegeberatung nach §7a SGB XI kostenfrei an.Was ist Pflegeberatung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne!
Allgemein
-
Welche Leistungen werden von Gerdas Pflegedienst angeboten?
-
Werden die Kosten der Pflege von der Pflege-/Krankenkasse übernommen?
Je nach Höhe des Pflegegrades werden Kosten für die Körperpflege von der Pflegekasse übernommen.
Bei ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege (Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente richten,…) erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Starte deine Karriere bei Gerdas Pflegedienst.
Mit nur einem Klick kommst du direkt zu unseren aktuellen Stellenangeboten.