Grundpflege und Behandlungspflege in Hamm – Unterschiede, Leistungen und Finanzierung im Überblick

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen Familien in Hamm oft vor großen organisatorischen und emotionalen Herausforderungen. Welche Leistungen gibt es eigentlich? Was genau unterscheidet Grundpflege von Behandlungspflege? Und wer übernimmt die Kosten?

Gerade in Hamm, wo viele Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben möchten, ist dieses Wissen entscheidend. Denn nur wer die Unterschiede kennt, kann die passende Unterstützung beantragen und den Pflegealltag gut organisieren.

Grundpflege in Hamm nach SGB XI

Die Grundpflege umfasst alle Hilfen im Alltag, die ein Mensch benötigt, wenn er bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selbstständig erledigen kann. Sie betrifft die sogenannten körpernahen Verrichtungen des täglichen Lebens. Ziel ist es, die Selbstständigkeit zu erhalten und ein würdevolles Leben zu Hause zu ermöglichen.

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Typische Leistungen der Grundpflege in Hamm

1. Körperpflege

Zur Grundpflege gehören Waschungen, Duschen oder Baden sowie Haarpflege, Rasur und Hautpflege. Auch Mund- und Zahnpflege sind wichtige Bestandteile, um Krankheiten vorzubeugen und das Wohlbefinden zu sichern.

2. Ernährung

Pflegekräfte bereiten kleinere Mahlzeiten zu, reichen Essen und Getränke an und achten auf die ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Auch spezielle Ernährungsformen wie pürierte Kost oder Diabeteskost können umgesetzt werden.

3. Mobilität

Die Grundpflege unterstützt beim Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern im Bett oder beim Gehen mit Hilfsmitteln wie Rollator oder Rollstuhl. Ziel ist es, die Beweglichkeit zu fördern und gesundheitliche Risiken wie Druckgeschwüre zu vermeiden.

4. Ausscheidungen

Seniorinnen und Senioren in Hamm erhalten Hilfe beim Toilettengang oder bei der Versorgung mit Inkontinenzmaterialien. Wenn nötig, werden Bettschüsseln oder Urinflaschen eingesetzt, stets mit Blick auf Würde und Hygiene.

5. Prophylaxen

Auch vorbeugende Maßnahmen gehören zur Grundpflege: Umlagern gegen Wundliegen, Bewegungsübungen zur Vermeidung von Thrombosen oder Kontrakturen sowie die Beobachtung des Gesundheitszustandes mit Weitergabe wichtiger Informationen an Ärzte.

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Behandlungspflege in Hamm nach SGB V

Die Behandlungspflege unterscheidet sich klar von der Grundpflege: Sie umfasst ausschließlich medizinisch notwendige Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin erbracht werden. Nur examinierte Pflegefachkräfte dürfen diese Maßnahmen übernehmen. Ziel ist es, ärztliche Therapien im häuslichen Umfeld umzusetzen und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

Typische Leistungen der Behandlungspflege in Hamm

1. Medikamentengabe

Ein zentraler Teil der Behandlungspflege ist die richtige Verabreichung von Medikamenten. Pflegefachkräfte stellen Tabletten nach ärztlicher Verordnung, achten auf die korrekte Dosierung und kontrollieren die Einnahme. Auch Infusionen werden vorbereitet und überwacht – eine wichtige Entlastung für ältere Menschen in Hamm.

 2. Wundversorgung

Nach Operationen oder bei chronischen Erkrankungen ist eine professionelle Wundversorgung entscheidend. Dazu gehören Verbandswechsel, die Kontrolle des Heilungsverlaufs und die lückenlose Dokumentation für den behandelnden Arzt. So können Infektionen rechtzeitig erkannt und vermieden werden.

 3. Injektionen

Manche Medikamente müssen gespritzt werden, etwa Insulin bei Diabetes oder Heparin zur Thromboseprophylaxe. Examinierte Pflegekräfte übernehmen diese Aufgabe sicher und fachgerecht – für viele Senioren in Hamm ein beruhigendes Gefühl.

4. Kontrolle von Vitalwerten

Die regelmäßige Überwachung von Blutdruck, Puls oder Blutzucker gehört ebenfalls zur Behandlungspflege. Auffällige Werte werden sofort dokumentiert und dem Arzt mitgeteilt. Damit wird die medizinische Betreuung auch im häuslichen Umfeld zuverlässig fortgeführt.

5. Therapeutische Maßnahmen

Dazu zählen das Anlegen von Kompressionsverbänden zur Unterstützung der Durchblutung oder die Begleitung bei Atemübungen. Diese Maßnahmen ergänzen ärztliche Behandlungen und helfen, die Genesung zu fördern.

6. Spezialisierte Pflege

Ein besonders anspruchsvoller Bereich ist die spezialisierte Behandlungspflege. Hierzu gehören die Pflege von Kathetern oder Stomata, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Magensonde sowie die Betreuung von Menschen mit Tracheostoma oder Beatmung. Auch die Versorgung bei zentralen Venenkathetern (ZVK) fällt in diesen Bereich.

Für Senioren in Hamm ist besonders wichtig: Diese Leistungen können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn kein Pflegegrad vorliegt – etwa nach einer Operation oder bei einer akuten Erkrankung.

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Rechtliche Grundlagen: Grundpflege nach SGB XI und Behandlungspflege nach SGB V

Für Familien und Seniorinnen und Senioren in Hamm ist es oft verwirrend, dass Pflegeleistungen über unterschiedliche Träger laufen. Der Grund liegt in den gesetzlichen Grundlagen:

  • Grundpflege in Hamm nach SGB XI
    Sie gehört zur Pflegeversicherung. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Pflegegrad 1. Die Pflegekasse übernimmt Kosten für Hilfe im Alltag – zum Beispiel bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

 

  • Behandlungspflege in Hamm nach SGB V
    Sie gehört zur Krankenversicherung und wird über § 37 SGB V geregelt. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse übernimmt medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Injektionen – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt.

 

Für Familien in Hamm bedeutet das: Wer die Unterschiede kennt, beantragt die richtigen Leistungen und erhält die bestmögliche Unterstützung für den Pflegealltag.

Merkmal Grundpflege (SGB XI) Behandlungspflege (SGB V)
Ziel
Unterstützung im Alltag
Medizinische Versorgung
Durchführung
Angehörige oder Pflegekräfte
Nur examinierte Pflegekräfte
Rechtliche Grundlage
Pflegeversicherung (SGB XI)
Krankenkasse (SGB V, ärztliche Verordnung)
Typische Leistungen
Waschen, Essen reichen, Umlagern
Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen
Finanzierung
Pflegekasse bei Pflegegrad
Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad

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Finanzierungsmöglichkeiten der Grundpflege in Hamm

 

Pflegesachleistungen

Entscheiden sich Pflegebedürftige in Hamm für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst wie Gerdas Pflegedienst, übernimmt die Pflegekasse die Kosten in Form von Pflegesachleistungen. Gerdas Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Angehörige müssen sich dadurch nicht um die Abrechnung kümmern und haben die Sicherheit, dass die vereinbarten Pflegeleistungen zuverlässig erbracht werden.

  • Pflegegrad 2: bis zu 761 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.095 € pro Monat

 

Pflegegeld

Wenn Angehörige in Hamm oder andere private Personen die Grundpflege selbst übernehmen, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld direkt an die Pflegebedürftigen aus. Dieses Geld kann flexibel genutzt werden, etwa um pflegende Angehörige zu entlasten oder zusätzliche Hilfen zu finanzieren.

  • Pflegegrad 2: 332 € pro Monat
  • Pflegegrad 3: 573 € pro Monat
  • Pflegegrad 4: 765 € pro Monat
  • Pflegegrad 5: 947 € pro Monat

 

Kombinationsleistungen

Viele Familien in Hamm entscheiden sich für eine Mischung aus beiden Varianten. Hierbei wird ein Teil der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst wie Gerdas Pflegedienst übernommen, während Angehörige weiterhin aktiv unterstützen. Die Pflegekasse teilt die Beträge anteilig auf, je nachdem, in welchem Umfang Sachleistungen und Pflegegeld in Anspruch genommen werden. So entsteht ein flexibles Modell, das sowohl Entlastung als auch familiäre Nähe ermöglicht.

Finanzierung der Behandlungspflege in Hamm

Die Behandlungspflege fällt in den Bereich der Krankenversicherung (SGB V). Entscheidend ist eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten unabhängig vom Pflegegrad – auch Personen ohne Pflegegrad in Hamm können so Anspruch haben.

Ablauf und Kostenübernahme

Die ärztlich verordneten Maßnahmen werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Krankenkasse abgerechnet. Angehörige müssen nichts vorfinanzieren. Ein Pflegegeld gibt es nicht, da die Leistungen ausschließlich durch Fachkräfte erbracht werden dürfen.

Zuzahlungen für Senioren in Hamm

Versicherte zahlen eine gesetzliche Eigenbeteiligung: zehn Euro pro Verordnung und zusätzlich zehn Prozent der Kosten. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt. Danach ist die Behandlungspflege kostenfrei. Befreit sind Schwangere und Personen mit Zuzahlungsbefreiung, etwa bei chronischen Erkrankungen.

Kombination von Grundpflege und Behandlungspflege in Hamm

In der Praxis greifen beide Leistungen ineinander – genau hier liegt die Stärke von Gerdas Pflegedienst in Hamm.

Ein Beispiel:
Eine Seniorin mit Pflegegrad 3 erhält morgens Hilfe beim Waschen, Ankleiden und Frühstücken (Grundpflege). Im selben Termin misst die Pflegefachkraft den Blutzucker und verabreicht Insulin (Behandlungspflege).

 Ein weiteres Beispiel:
Ein älterer Herr in Hamm hat nach einer Operation eine Wunde, die regelmäßig versorgt werden muss. Gleichzeitig braucht er Unterstützung beim Duschen. Gerdas Pflegedienst übernimmt beides – die medizinische Wundversorgung und die alltägliche Grundpflege. So entsteht eine ganzheitliche Versorgung aus einer Hand, die sowohl Senioren als auch Angehörige entlastet.

Unterschiede verstehen, Leistungen nutzen: Grundpflege und Behandlungspflege in Hamm

Die Grundpflege nach SGB XI und die Behandlungspflege nach SGB V unterscheiden sich klar in Leistungen und Finanzierung. Während die Grundpflege den Alltag älterer Menschen mit Pflegegrad erleichtert und von der Pflegekasse übernommen wird, sorgt die Behandlungspflege für medizinische Sicherheit und wird von der Krankenkasse getragen – unabhängig vom Pflegegrad.

Für Seniorinnen und Senioren in Hamm ist wichtig: Beide Leistungen lassen sich kombinieren. Mit einem ambulanten Anbieter wie Gerdas Pflegedienst in Hamm erhalten Pflegebedürftige und ihre Familien umfassende Unterstützung – abgestimmt auf individuelle Bedürfnisse, rechtlich abgesichert und direkt vor Ort.