Nein. Eine rechtliche Betreuung wird durch einen richterlichen Beschluss angeordnet, der im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens nicht notwendig ist. Stattdessen schließen wir mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab, der die Details unserer Zusammenarbeit festlegt. Die Kooperation im Ambulant Betreuten Wohnen erfolgt stets auf freiwilliger Basis und kann jederzeit beendet werden.