Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Welche gibt es – und wie beantragt man sie?

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kennt die vielen kleinen Ausgaben, die sich im Alltag summieren: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. 

Was viele nicht wissen: Diese sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse bezahlt – monatlich und ohne Eigenanteil.

Gerdas Pflegedienst erklärt in diesem Beitrag, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wer Anspruch darauf hat und wie die Beantragung Schritt für Schritt funktioniert.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Pflegehilfsmittel überhaupt?

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder ihr ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Der GKV-Spitzenverband führt sie im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis, das über 6.000 Produkte in mehreren Produktgruppen auflistet. Für den Alltag lassen sich Pflegehilfsmittel grob in zwei große Kategorien einteilen: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Nutzungsdauer: Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Rollator werden langfristig genutzt oder sogar leihweise überlassen, während Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel – nach kurzer Zeit aufgebraucht und monatlich neu benötigt werden.

Entsprechend unterscheiden sich auch die Regeln bei Kostenübernahme, Zuzahlung und Rezeptpflicht. Gerade im Rahmen der ambulanten Pflege kommen Pflegehilfsmittel täglich zum Einsatz. Die Pflegekräfte von Gerdas Pflegedienst beraten Angehörige dazu, welche Hilfsmittel im individuellen Pflegealltag sinnvoll sind und wie diese über die Pflegekasse beantragt werden können.

Zwei Hände mit blauen Einweghandschuhen vor einem hellen Hintergrund als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für den Pflegealltag.

Die Produktgruppen im Überblick

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gliedert sich in mehrere Produktgruppen, die jeweils mit einer eigenen Nummer versehen sind und jeweils unterschiedliche Zwecke erfüllen. Diese Systematik hilft dabei, schnell zu erkennen, zu welcher Kategorie ein bestimmtes Hilfsmittel gehört und welche Regeln – etwa zu Zuzahlung oder Rezeptpflicht – jeweils gelten.

Zur Erleichterung der Pflege zählen zum Beispiel Pflegebetten oder Pflegerollstühle. Für die Körperpflege und Hygiene gibt es Waschsysteme oder Duschwagen. Hausnotrufsysteme fallen unter die Kategorie der selbstständigen Lebensführung, während Lagerungshilfen der Linderung von Beschwerden dienen. 

Die letzte und für viele Familien wichtigste Gruppe sind die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, um die es in diesem Artikel vor allem geht.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Produktgruppen der häuslichen Pflege im Überblick:

Produktgruppe Bezeichnung Beispiele
50
Zur Erleichterung der Pflege
Pflegebetten, Pflegebett-Tische, Pflegerollstühle
51
Zur Körperpflege und Hygiene
Waschsysteme, Duschwagen, Bettpfannen, Urinflaschen
52
Zur selbstständigen Lebensführung
Hausnotrufsysteme
53
Zur Linderung von Beschwerden
Lagerungsrollen und -halbrollen (Kissen)
54
Zum Verbrauch bestimmt
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz

Was sind Pflegehilfsmittel überhaupt?

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder ihr ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Der GKV-Spitzenverband führt sie im sogenannten Pflegehilfsmittelverzeichnis, das über 6.000 Produkte in mehreren Produktgruppen auflistet. Für den Alltag lassen sich Pflegehilfsmittel grob in zwei große Kategorien einteilen: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Nutzungsdauer: Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Rollator werden langfristig genutzt oder sogar leihweise überlassen, während Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel – nach kurzer Zeit aufgebraucht und monatlich neu benötigt werden.

Entsprechend unterscheiden sich auch die Regeln bei Kostenübernahme, Zuzahlung und Rezeptpflicht. Gerade im Rahmen der ambulanten Pflege kommen Pflegehilfsmittel täglich zum Einsatz. Die Pflegekräfte von Gerdas Pflegedienst beraten Angehörige dazu, welche Hilfsmittel im individuellen Pflegealltag sinnvoll sind und wie diese über die Pflegekasse beantragt werden können.

Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenkasse

Häufig kommt es zu Verwechslungen zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln der Krankenkasse. Während Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen oder Einlagen eine medizinische Notwendigkeit voraussetzen und über die Krankenkasse abgerechnet werden, sind Pflegehilfsmittel eine eigenständige Leistung der Pflegeversicherung. Sie setzen keinen Krankheitswert voraus, sondern knüpfen an den anerkannten Pflegegrad an.

Die Pflegekasse tritt dabei nachrangig zu anderen Leistungsträgern ein: Besteht bereits ein Anspruch über die Krankenkasse, wird dieser vorrangig genutzt. Für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel spielt diese Abgrenzung in der Praxis jedoch kaum eine Rolle, da sie eindeutig der Pflegeversicherung zugeordnet sind.

Unsere Leistungen – persönlich, professionell, nah.
Jetzt unsere Leistungen entdecken!

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genau?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig gebraucht, verbraucht und wieder nachgekauft werden müssen. Anders als ein Pflegebett oder ein Rollator sind sie nicht für den langfristigen Gebrauch gedacht, sondern werden nach kurzer Zeit aufgebraucht oder aus hygienischen Gründen entsorgt. Sie sollen sowohl die pflegebedürftige Person als auch pflegende Angehörige vor Infektionen und Verunreinigungen schützen.

Beispiele für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Zu den anerkannten Verbrauchsprodukten gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz sowie Schutzschürzen und Fingerlinge.

Diese Artikel werden im Pflegealltag ständig benötigt – sei es beim Wechseln von Inkontinenzmaterial, bei der Körperpflege oder bei der Wundversorgung.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein Hausnotrufsystem oder ein Pflegebett gehört nicht zu den Verbrauchsmitteln, sondern zu den technischen Pflegehilfsmitteln, für die andere Regeln gelten.

Ältere Person sitzt im Rollstuhl auf einem sonnigen Weg in einer ruhigen Wohnumgebung.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch hat grundsätzlich jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird – etwa durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst wie Gerdas. Die Rechtsgrundlage bildet § 40 SGB XI. Entscheidend ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und nicht in einer stationären Einrichtung.

Welche Rolle spielt der Pflegegrad?

Ein anerkannter Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Bereits mit Pflegegrad 1 können Betroffene die monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten – ein Umstand, der vielen Betroffenen und Angehörigen gar nicht bekannt ist.

Die Höhe des Anspruchs unterscheidet sich dabei nicht nach Pflegegrad: Ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5, die monatliche Pauschale ist für alle gleich hoch. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte diesen zunächst bei der Pflegekasse beantragen, bevor Pflegehilfsmittel bewilligt werden können.

Unterstützung bei der Pflege zu Hause – Pflegehilfsmittel richtig nutzen und Pflege erleichtern

Pflegehilfsmittel können den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen deutlich erleichtern. Gerdas Pflegedienst unterstützt Sie im Rahmen der ambulanten Pflege bei der Organisation der Versorgung, berät zu passenden Hilfsmitteln und hilft dabei, die Pflege zu Hause sicher und zuverlässig zu gestalten.

Was zahlt die Pflegekasse?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse aktuell einen monatlichen Betrag von bis zu 42 Euro. Das Besondere daran: Es fällt kein Eigenanteil und keine Zuzahlung an, solange die Produkte innerhalb dieser Pauschale liegen und aus dem anerkannten Sortiment stammen.

Anders als bei vielen technischen Pflegehilfsmitteln ist für die Verbrauchsmaterialien auch kein ärztliches Rezept notwendig. Der Nachweis des Pflegegrades und der häuslichen Pflegesituation genügt.

Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Der monatliche Betrag verfällt zum Monatsende. Wird die Pauschale in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, lässt sich der Restbetrag nicht auf den Folgemonat übertragen. Eine gute Planung des tatsächlichen Bedarfs lohnt sich also, damit der Anspruch nicht ungenutzt verstreicht.

Technische Pflegehilfsmittel – hier gelten andere Regelungen

Bei technischen Pflegehilfsmitteln wie Rollatoren, Pflegebetten oder Hausnotrufsystemen gelten andere Regeln: Hier ist häufig eine Zuzahlung von 10 Prozent fällig, gedeckelt auf höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Außerdem wird in der Regel ein ärztliches Rezept oder eine Empfehlung der Pflegefachkraft benötigt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Merkmal Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Technische Pflegehilfsmittel
Beispiele
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz
Pflegebett, Rollator, Hausnotrufsystem
Monatlicher Höchstbetrag
Bis zu 42 €
Kein fester Monatsbetrag, Kosten je Hilfsmittel
Eigenanteil/Zuzahlung
Keine
In der Regel 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel
Ärztliches Rezept nötig
Nein
Meist ja, oder Empfehlung der Pflegefachkraft
Nutzungsdauer
Wird verbraucht, monatlich neu
Langfristige Nutzung, meist Leihgabe
Verfall des Anspruchs
Ja, zum Monatsende
Nein, Anspruch bleibt bestehen
Eine Person gibt Desinfektionsmittel als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus einem Pumpspender in die geöffnete Handfläche zur hygienischen Reinigung der Hände.

Wie beantragt man Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist unkomplizierter, als viele annehmen. Zunächst muss ein Pflegegrad vorliegen und die Pflege muss zu Hause stattfinden. Für die eigentliche Beantragung wird meist ein kurzes Formular bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, in dem angegeben wird, welche Verbrauchsprodukte monatlich benötigt werden.


Schritt 1: Pflegegrad prüfen oder beantragen

Voraussetzung für jeden Antrag ist ein anerkannter Pflegegrad. Liegt noch keiner vor, muss dieser zunächst formlos bei der Pflegekasse beantragt werden. Anschließend erfolgt eine Begutachtung, in deren Rahmen der Pflegegrad festgestellt wird. Erst danach kann die Beantragung der Pflegehilfsmittel starten.

Schritt 2: Anbieter oder Vertragspartner auswählen

Im nächsten Schritt wird entschieden, über wen die Versorgung laufen soll. Möglich ist die Belieferung über einen Vertragspartner der Pflegekasse, etwa ein Sanitätshaus oder eine Pflegehilfsmittelapotheke vor Ort, oder über einen spezialisierten Online-Anbieter, der eine monatliche Pflegebox zusammenstellt. Wer einen Anbieter außerhalb des Vertragsnetzes wählt, sollte vorab klären, ob dadurch Mehrkosten entstehen.

Schritt 3: Antragsformulare ausfüllen

Für die eigentliche Beantragung werden meist zwei Formulare benötigt: Mit einem Formular zur Kostenübernahme wird der Antrag bei der Pflegekasse gestellt, ein zweites Formular dient als Erklärung darüber, welche Verbrauchsmaterialien monatlich bezogen werden sollen.

Beide Dokumente stellt die jeweilige Pflegekasse auf Anfrage zur Verfügung. Viele Vertragspartner unterstützen aber auch direkt beim Ausfüllen. Ein ärztliches Rezept ist für Verbrauchsmaterialien nicht erforderlich.

Schritt 4: Bearbeitung durch die Pflegekasse

Nach Eingang prüft die Pflegekasse den Antrag. Ist kein zusätzliches medizinisches Gutachten notwendig, muss über den Antrag spätestens drei Wochen nach Eingang entschieden werden, andernfalls verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als genehmigt.

Schritt 5: Regelmäßige Lieferung oder Kostenerstattung

Nach der Genehmigung gibt es zwei Wege: Entweder beliefert der Vertragspartner monatlich direkt und rechnet unmittelbar mit der Pflegekasse ab, oder die Produkte werden zunächst selbst gekauft und die Belege anschließend eingereicht. Die erste Variante ist für die meisten Angehörigen der deutlich einfachere Weg, da kein Geld vorgestreckt werden muss.

Wichtig zu wissen: Einmal gestellte Anträge müssen nicht jeden Monat neu eingereicht werden. Die Versorgung läuft in der Regel dauerhaft weiter, solange der Pflegegrad und die häusliche Pflegesituation bestehen bleiben.

Mehr Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben

Pflegehilfsmittel sind ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit im Alltag. Wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird, bietet Gerdas Pflegedienst in Hamm mit ambulant betreutem Wohnen und weiteren Pflegeleistungen individuelle Lösungen für Menschen, die ihren Alltag nicht mehr vollständig allein bewältigen können.

Woher bekomme ich meine Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch lassen sich über verschiedene Wege beziehen. Die Pflegekasse arbeitet in der Regel mit festen Vertragspartnern zusammen, größtenteils Sanitätshäusern oder einer Apotheke vor Ort.

Wer sich stattdessen für einen Anbieter außerhalb dieses Vertragsnetzes entscheidet, muss möglicherweise entstehende Mehrkosten selbst tragen. Es lohnt sich daher, vorab bei der eigenen Kasse nachzufragen, welche Vertragspartner in Hamm und der Region anerkannt sind.

Sucht, psychische Erkrankung und berufstätige Angehörige

Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt unabhängig davon, welche Erkrankung dem Pflegegrad zugrunde liegt. Auch Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung, die im häuslichen Umfeld betreut werden, haben denselben Anspruch wie körperlich pflegebedürftige Personen, sobald ein Pflegegrad vorliegt.

Gerade in diesen Fällen wird der Bedarf an Verbrauchsmaterialien oft unterschätzt, da die Pflege weniger offensichtlich körperlich, dafür aber ebenso anspruchsvoll ist. Gerdas Pflegedienst bietet mit der psychiatrischen Krankenpflege ein spezialisiertes Angebot und berät auch hier zu allen finanziellen Ansprüchen.

Für berufstätige Angehörige, die die Pflege neben Job und Familie organisieren, ist vor allem der geringe organisatorische Aufwand entscheidend. Wird die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über einen Vertragspartner abgewickelt, entfällt das monatliche Nachkaufen und Vorstrecken von Geld fast vollständig.

Wenn Sie Fragen zu Pflegehilfsmitteln oder zur Organisation der häuslichen Pflege in Hamm haben, unterstützt Sie Gerdas Pflegedienst gerne bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel und bei den notwendigen Anträgen.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Melden Sie sich einfach!