Schwerstbehindertenbetreuung – Voraussetzungen
Die Zielgruppe der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung sind volljährige Menschen
- deren Schwerstbehinderung vor dem 65 Lebensjahr eingetreten ist und die aufgrund dessen in der Pflegegrad 3 eingestuft sind oder einen vergleichbaren wöchentlichen Betreuungsbedarf von mind. 3 Stunden im Tagesdurchschnitt haben.
- in einer eigenen Wohnung, allein oder in selbst gewählten Lebensgemeinschaften/Partnerschaften leben. Also in der Regel über einen eigenen Mietvertrag verfügen.
Fallen Sie unter diese Gruppe oder wissen es nicht so recht? Dann kontaktieren Sie uns.
Was dürfen wir für Sie tun?
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben. Ihre Anfrage beantworten wir in Kürze persönlich.