Für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 sind Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI verpflichtend. Sie finden bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich statt, bei Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Diese Einsätze stellen sicher, dass die häusliche Pflegequalität sichergestellt ist und bieten hilfreiche Tipps. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Die Einsätze helfen dabei, die Pflege individuell zu verbessern und sind kostenfrei.