Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung Sozialleistung auf Grundlage des SGB IX. Die Leistungen gliedern sich in vier Gruppen:
. Soziale Teilhabe
. Teilhabe am Arbeitsleben
. Medizinische Rehabilitation
. Teilhabe an Bildung
Um die Eingliederungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dann können Leistungen übernommen werden, wie zum Beispiel:
. Assistenz
. persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (Betreutes Einzelwohnen) . Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen