In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, diese Leistungen selbst zu bezahlen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist Teil der Eingliederungshilfe (SGB IX) und richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Sollten Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen jedoch über den festgelegten Grenzen liegen, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu den Ihnen zustehenden Leistungen der Eingliederungshilfe an. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.