Pflegepersonen haben keinen direkten Anspruch auf Geldleistungen von der Pflegekasse, jedoch können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld erhalten. Dieses Geld kann als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben werden. Bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung können pflegende Angehörige zudem Pflegeunterstützungsgeld beantragen, das direkt an sie ausgezahlt wird.