Entlastungsleistungen können beziehen:
Den Anspruch auf die Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5.
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Den Anspruch auf die Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5.