Je nach Höhe des Pflegegrades werden Kosten für die Körperpflege von der Pflegekasse übernommen.
Bei ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege (Blutdruck messen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente richten,…) erfolgt eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.