Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse der zu pflegende Person beantragt werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, etwa wegen Urlaub oder Krankheit. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Formulare für die Beantragung und die Abrechnung. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für eine Ersatzpflegeperson für bis zu sechs Wochen im Jahr. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 2 hat und die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten zu Hause erfolgt. Wichtig ist auch, dass die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat.