Pflegende Angehörige profitieren von einer sozialen Absicherung durch die Pflegeversicherung, wenn die zu pflegende Person einen Pflegegrad 2 oder höher hat. Diese umfasst Beiträge zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzungen hierfür sind, dass die pflegende Person mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und einer Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgeht.

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